Leistungen für Menschen mit Behinderung aus einer Hand erhalten!

22.11.2016 opener

Komplexe Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe sollen künftig nicht mehr aus einer Hand, sondern wieder von jedem Leistungsträger gesondert gewährt werden. So lauten die neuesten Planungen der Bundesregierung für das Bundesteilhabegesetz, die letzte Woche auf dem 6. Deutschen Sozialgerichtstag in Potsdam bekannt wurden.

Experten für Beibehaltung des bisherigen Prinzips

Einhellig sprachen sich die dort versammelten Sozialrechts-Experten für die Beibehaltung des seit 2001 geltenden Prinzips der Leistung aus einer Hand aus, das nach den Plänen der Koalition eigentlich gestärkt werden sollte. Dieses Prinzip stellt sicher, dass behinderte Menschen und andere Rehabilitationsbedürftige alle notwendigen Leistungen einheitlich von einem einzigen Versicherungsträger erhalten. Dieser entscheidet über die Leistung als Ganzes, auch wenn für einzelne Teile ein anderer Träger zuständig ist. Die Kosten werden anschließend zwischen den Trägern ausgeglichen. Die betroffenen Bürger haben daher nur einen einzigen Ansprechpartner und erhalten alle notwendigen Leistungen unkompliziert und schnell.

Rechtsschutz wird erschwert

Dieses seit langem bewährte Verfahren wird nunmehr aufgegeben. Folge ist, dass der behinderte Mensch von verschiedenen Trägern gesplittete Bescheide und Leistungen erhält und im Streitfalle auch getrennte Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die jeweiligen Träger führen muss. Das Verfahren wird unnötig verkompliziert, der Rechtsschutz für den Bürger wird massiv erschwert. Zugleich wird die Zahl der Klagen bei den Sozialgerichten in die Höhe getrieben.

Autor: Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Gesetzgebungsvorhaben

Nach jüngst bekannt gewordenen Planungen der Bundesregierung ist die Aufgabe des seit 2001 bewährten Prinzips durch das Bundesteilhabegesetz beabsichtigt.

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Schlagwörter: Bundesteilhabegesetz, BTHG, Leistungen aus einer Hand, Menschen mit Behinderung