6. DSGT: Schwerpunkte der SGB XI Kommissionsarbeit

26.01.2017 opener

Zunächst nahm die gutbesuchte Kommission SGB XI die Diskussion des Vorstandes mit den Vorsitzenden der Kommissionen vom Vortag auf, den Arbeitsbereich des DSGT zu verdichten, indem Kooperationen und gemeinsame Veranstaltungen zwischen den einzelnen Kommissionen gebildet werden. So wurde nach abendlicher Absprache die Kommission Ethik im sozialgerichtlichen Verfahren besucht, um gemeinsam den Ausführungen von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer zu den Sozialen Rechten und den Auslegungen abstrakter Rechtsnormen zu folgen. Dieser wies für die Pflege insbesondere auf die Vielschichtigkeit und Ableitungen des Begriffs „Fähigkeiten“ in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern hin.

Neuerungen des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

In den Vorträgen von Bernhard Fleer, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V., und RA Prof. Ronald Richter wurden die Neuerungen des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Begutachtung der „Selbstständigkeit und Fähigkeiten“ seziert und erste Umsetzungshinweise gegeben. Wie werden die neuen Pflegegrade ermittelt? Was muss begutachtet werden und ist dabei von Bedeutung? Diese Fragen standen im Vordergrund.

Breite Diskussion

Die breite Diskussion zeigte die Einschätzung zum Umgang mit der Rechtsänderung:

  • Kritik am Gesetzgeber, die Änderungen SGB XI („Pflegestärkungsgesetz – PSG II“) und SGB XII („PSG III“) in zwei zeitlich soweit auseinanderfallenden Gesetzen zu regeln.
  • Kritik am Gesetzgeber, das PSG III derart spät in den Gesetzgebungsprozess gegeben zu haben, dass erst in den Tagen vor Weihnachten Klarheit bestehen wird.
  •  Allgemeine Einschätzung, dass auf die Sozialgerichte in 2017 verstärkt die Klärung der mit der Pflege verbundenen Fragen der Sozialhilfe („SO“) zukommen, weniger der Pflegeversicherung („P“).
  •  Allgemeine Einschätzung, dass erst in 2018 gerichtliche Verfahren zur neuen sozialen Pflegeversicherung zu erwarten sind und so erst dann eine gerichtliche Abgrenzung der neuen unbestimmten Rechtsbegriffe „überwiegend selbstständig“ und „überwiegend unselbstständig“ zu erwarten ist.
  •  Allgemeine Einschätzung, dass letztlich der 3. Senat des BSG eine „Abgrenzungsformel“ – vergleichbar den drei leistungsrechtlichen Urteilen vom 19.2.1998 zur Pflegeversicherung – finden muss.

Autor: Bericht des Kommissionsvorsitzenden Prof. Ronald Richter

Anlass: Bundestagung des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.

Die Vorträge i.R.d. Kommissionsarbeit behandelten die Neuerungen des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie die Begutachtung der „Selbstständigkeit und Fähigkeiten“ und boten erste Umsetzungshinweise.

Rubrik:

Schlagwörter: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, Pflegestärkungsgesetz, erste Umsetzungshinweise