Deutscher Sozialgerichtstag e.V. erfolgreich bei der Durchsetzung seiner Forderung zur „Mütterrente II“

21.09.2018 opener

Bundesregierung korrigiert Ungleichbehandlungen

Während der Referentenentwurf zum Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung (siehe Beitrag auf „Sozialrecht heute“ vom 26. August 2018) noch vorsah, dass nur Mütter (und Väter) mit drei und mehr Kindern ab 2019 stärker profitieren sollen, werden nun nach dem Kabinettsbeschluss alle Eltern vor 1992 geborener Kinder bei der Rente stärker für ihre Erziehungsleistung belohnt.

Forderung des DSGT e.V. umgesetzt

Die Bundesregierung folgt damit der Forderung, die der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. mit seiner Presseerklärung vom 21.08.2018 öffentlich gemacht hat. Aus Kostengründen wird allerdings nicht ein voller, sondern nur ein halber Rentenpunkt pro vor 1992 geborenem Kind berücksichtigt werden. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell 32,03 bzw. 30,69 Euro Monatsrente.

„Wir halten diese Regelung nun für gerecht und gesellschaftlich gut vermittelbar. Mit ihr sind auch verfassungsrechtliche Problemstellungen entschärft“, so die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. Monika Paulat. Die Präsidentin freut sich, dass die Forderung „Etwas für alle, statt viel für wenige!“, die zuletzt in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. am 21. August 2018 erhoben wurde, Eingang in die gesetzliche Neuregelung gefunden hat. Erfreulich ist auch, dass hier einmal der Stimme von Experten Gehör geschenkt wurde.

Finanzierung weiterhin aus Beitragsgeldern

Die Finanzierung der Mehrausgaben soll aus Beitragsgeldern erfolgen und nicht aus Steuermitteln. Hierzu Frau Paulat: „Die erwarteten ca. 3,7 Milliarden Euro Mehrausgaben müssen aus Steuermitteln aufgebracht werden, denn es geht um Kindererziehungsleistung und deren gesamtgesellschaftliche Anerkennung. Die Finanzierung darf nicht – schon wieder – allein den Versicherten aufgebürdet werden.“ Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. wird Bundessozialminister Hubertus Heil auch weiterhin in dem Bestreben unterstützen, die Beitragszahler mit zusätzlichen finanziellen Belastungen zu verschonen.

Autor: Pressestelle des DSGT e.V. (Rechtsanwalt Jörg Neunaber)

Anlass: Pressemitteilung DSGT e.V.

Aufgrund einer gemeinsamen Presseerklärung des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. vom 21. August 2018 wurde der Referentenentwurf zum Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz nachgebessert. Alle Eltern vor 1992 geborener Kinder sollen nun bei der Rente stärker für ihre Erziehungsleistung belohnt werden. Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. kritisiert weiterhin die Finanzierung der Mehrausgaben aus Renten-Beitragsgeldern statt aus Steuermitteln.

Rubrik:

Schlagwörter: Mütterrente II, Kindererziehungszeiten, Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzt für die GRV (Entwurf)