LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.1997 - 1 Eg 2687/96
Steuerrechtliche Einkommensermittlung beim Anspruch auf Erziehungsgeld
§ 6 BErzGG geht von den positiven Einkünften im Sinne des Steuerrechts aus. Bereits bei der "Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen"
nach §
20 Abs
4 EStG ist nach Abzug der Werbungskosten der Sparerfreibetrag abzuziehen, d.h. die in § 6 Abs 1 BErzGG genannten Einkünfte ergeben sich nach Abzug der Beträge, die bei Verheirateten 200,- DM und 12000,- DM betragen. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BErzGG § 5 Abs. 4 S. 3 § 6 Abs. 1 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Konstanz 20.04.1995 S 5 Kg 3/95