LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007 - 13 AS 4100/06
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
Im sozialgerichtlichen Verfahren ist §
127 Abs.
2 S. 2 Halbs. 2
ZPO nicht analog anwendbar. Unabhängig davon, ob in der Hauptsache der Beschwerdewert des §
144 Abs.
1 S. 1
SGG erreicht wird oder die Voraussetzungen des §
144 Abs.
1 S. 2
SGG vorliegen, ist die Beschwerde gegen die Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe gemäß §
172 Abs.
1 SGG statthaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart - S 17 AS 641/06 PKH-A - 22.06.2006