LSG Bayern, Beschluss vom 03.01.2007 - 15 B 808/06
Kostenerstattung für Begleitpersonen im sozialgerichtlichen Verfahren
Die Notwendigkeit einer Begleitperson zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung wird nicht begründet, wenn die Vermutung
nahe liegt, dass die Anreise der Begleitperson (hier der Ehefrau) aus privaten Gründen erfolgt ist. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: JVEG § 7 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG München 03.08.2006 S 44 KR 1026/05