LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.01.2007 - 5 B 1178/06
Wirksamkeit der Klageerhebung
Eine wirksame Klageerhebung darf unter keiner Bedingung stehen; eine bedingte Klageerhebung, zum Beispiel für den Fall der
Prozesskostenhilfebewilligung, ist unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Cottbus 26.10.2006 S 23 AS 25/06 PKH