LSG Hessen, Beschluss vom 05.01.2007 - 9 SO 82/06 ER
Anspruch auf Sozialhilfe, Angemessenheit der Unterkunftskosten, Aufforderung zur Kostensenkung
Die Obliegenheit zu umgehenden Kostensenkungsbemühungen entfällt nicht deshalb, weil der Hilfeempfänger nicht im Einzelnen
darüber aufgeklärt wurde, mit welcher Intensität er nach einer angemessenen Unterkunft suchen muss und welche Nachweise er
dafür zu erbringen hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 20
,
SGB XII § 29 Abs. 1 S. 1 § 29 Abs. 1 S. 2 § 29 Abs. 1 S. 3 § 42 S. 1 Nr. 2
,
,
WoFG § 27
,
WoGG 2 § 8
Vorinstanzen: SG Gießen 29.08.2006 S 18 SO 122/06 ER