BVerwG, Urteil vom 21.01.1970 - V C 93.69
»Zum Umfang der verwaltungsgerichtlichen Prüfung bei dem Streit über die Freigabe eines Ersatzanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen den Träger der Sozialversicherung.
Wird Tuberkulosehilfe in einer Anstalt gewährt, so kann der Hilfeempfänger auch mit einem Einkommen unter der Einkommensgrenze wegen der eintretenden häuslichen Ersparnisse in Anspruch genommen werden.«
Fundstellen: BVerwGE 35, 36
Normenkette:
BSHG §§ 8, 85, 86, 90
,
RVO § 1531
Vorinstanzen: VGH Kassel , VG Darmstadt