BSG, Urteil vom 12.12.2007 - 12 AL 1/06
Zulässigkeit der Einrede der Verjährung durch die Bundesagentur für Arbeit beim Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge
1. Hat die Bundesagentur für Arbeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen der in der Vergangenheit zu Unrecht angenommenen Versicherungspflicht abgelehnt und dabei den Berechtigten nicht umfassend und vollständig über die Notwendigkeit einer entsprechenden schriftlichen Antragstellung sowie deren Modalitäten belehrt, so ist sie daran gehindert, sich gegenüber dem Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge auf Verjährung zu berufen.
2. Der kostenrechtliche Status des Klägers richtet sich bei Streitigkeiten über die Rückabwicklung von Beitragszahlungen aus fehlgeschlagenen Versicherungsverhältnissen nach dem Status, der nach der ursprünglichen Annahme das Versicherungsverhältnis begründet hatte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: BSGE 99, 271
Normenkette:
AFG § 185a
,
BGB § 242
,
SGB IV § 27 Abs. 2, 3 S. 1
,
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1, Abs. 4
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 05.07.2006 L 12 AL 256/05 , SG Duisburg S 27 (14) AL 201/03

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