BAG, Beschluss vom 17.01.2007 - 5 AZB 43/06
Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde in den Urteilsgründen nicht verkündeter Beschlüsse - Rechtsverhältnis bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
»Die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde muss in nicht verkündeten Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts nicht in die Beschlussformel aufgenommen werden, sondern kann auch in den Gründen erfolgen.«
Orientierungssätze:
1. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, wie sie in § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II geregelt sind, begründen ein von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis.
2. Werden die Zulässigkeitsschranken für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung iSv. § 16 SGB II überschritten, entsteht allein daraus kein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und dem Arbeitsuchenden. Auch ein faktisches Vertragsverhältnis wäre jedenfalls nicht zivilrechtlicher Natur.
Fundstellen: AP Nr. 40 zu § 64 ArbGG 1979, ArbRB 2007, 139, AuR 2007, 187, BAGE 121, 1, BAGE 218, 1, BB 2007, 836, DB 2007, 696, MDR 2007, 735, NJW 2007, 3303, NZA 2007, 644
Normenkette:
ArbGG § 78 § 64 Abs. 3 lit. a
,
SGB II § 16
Vorinstanzen: LAG Berlin 08.08.2006 7 Ta 924/06 , ArbG Berlin 26.04.2006 66 Ca 5026/06

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