BAG, Urteil vom 20.02.2008 - 5 AZR 290/07
Arbeitnehmerstatus - Vertragsabschluss; Arbeitsverhältnis und "Ein-Euro-Job"; Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung; Eingliederungsvereinbarung
Orientierungssätze:
1. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II begründen ein von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Maßnahmeträger. Eine Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II ist dafür nicht zwingend erforderlich.
2. Werden die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (insbesondere Zusätzlichkeit der Arbeit und öffentliches Interesse) nicht eingehalten, entsteht allein daraus kein privatrechtliches Vertragsverhältnis. Das gilt auch für den Fall einer bewussten Missachtung des Gesetzes.
3. Die Annahme eines Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass die beiderseitigen Erklärungen trotz der Heranziehung des Hilfebedürftigen auf den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags iSd. § 611 BGB gerichtet sind. Das hat derjenige, der sich auf ein Arbeitsverhältnis beruft, darzulegen und im Streitfalle zu beweisen. Der Vortrag des Hilfebedürftigen, er werde nicht mit zusätzlichen, sondern mit "regulären" Arbeiten beschäftigt, reicht hierfür nicht aus.
Fundstellen: AP Nr. 4 zu § 16 SGB II, ArbRB 2008, 201, AuR 2008, 227, DB 2008, 1159, NZA 2008, 1152, NZA-RR 2008, 401
Normenkette:
SGB II § 15 Abs. 1 § 16 Abs. 3 § 17 Abs. 1
,
BGB §§ 145 ff. § 611
Vorinstanzen: LAG Baden-Württemberg 28.02.2007 12 Sa 53/06 , ArbG Karlsruhe 19.05.2006 1 Ca 454/05

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