BVerwG, Urteil vom 11.07.1962 - V C 5.62
»Für ein Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau nach dem Lastenausgleichsgesetz neben der dinglichen Sicherung eine weitere Absicherung zu verlangen, steht im Widerspruch zu der Anordnung des Bundesausgleichsamts über die Leistung, Festsetzung und Bewertung von Sicherheiten bei Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau vom 14. Februar 1953.«
Fundstellen: BVerwGE 14, 307
Normenkette:
Anord. BAA vom 14.2.1953
,
LAG § 254 Abs. 2
Vorinstanzen: VG Berlin