BSG, Beschluss vom 21.11.2022 - 5 R 59/22
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Normenkette:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 117 Abs. 2
,
ZPO § 117 Abs. 4
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 07.09.2022 L 2 R 48/20 , SG Hildesheim 13.01.2020 S 4 R 289/17
Tenor
Die Anträge der Klägerin und des Beigeladenen, ihnen für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 7. September 2022 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, werden abgelehnt.

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