LSG Chemnitz, Beschluss vom 26.05.2005 - 1 B 31/05
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Bewertung der Bedarfssituation durch Einbeziehung benachbarter Planungsbereiche
Der Anspruch eines Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung auf Zulassung zur Erbringung von Gastroskopien ist nicht schon
deshalb begründet, weil im Planungsbereich kein weiterer Internist niedergelassen ist, der Gastroskopien erbringt. Die Zulassungsgremien
sind befugt, die benachbarten Planungsbereiche zum Praxissitz bei der Bewertung der Bedarfssituation mit einzubeziehen. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 12 Abs. 3 S. 2
,
EBM-Ä Nr. 741
,
Vorinstanzen: SG Dresden 20.01.2005 S 11 KA 923/04 ER