LSG Chemnitz, Urteil vom 10.08.2005 - 1 AL 212/03
Anspruch auf Insolvenzgeld, Zuordnung einer Jahressonderzahlung zum Insolvenzgeld-Zeitraum
Auch wenn die Zuordnung von Arbeitsentgelt zum Insolvenzgeld-Zeitraum grundsätzlich nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien
steht, haben sie die Befugnis, in einem Zweifelsfall selbst die Qualifizierung vorzunehmen, wenn sich aufgrund der tarifvertraglichen
Bestimmungen die Jahressonderzahlung weder eindeutig als monatsweise anteilig erdientes Arbeitsentgelt noch als "echte" Einmalzahlung
qualifizieren lässt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EWGRL 987/80 Art. 9
,
Vorinstanzen: SG Leipzig 17.07.2003 S 11 AL 987/01