LSG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2005 - 1 B 300/05
Zulässigkeit der Berufungseinlegung im sozialgerichtlichen Verfahren durch Telefax oder Computerfax
Es entspricht nicht dem Formerfordernis des §
151 Abs.
1 SGG, wenn bei der durch Telefax oder PC-Fax eingelegten Berufung die Identität des Urhebers oder der Wille des In-Verkehr-Bringens
der Berufungsschrift zweifelhaft bleibt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hamburg 06.06.2005 S 48 KR 454/05 ER