LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2005 - 1 AL 5/05
Einrede der Verjährung bei der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge nach fehlerhafter Arbeitgeberprüfung
Hat eine Arbeitgeberprüfung deshalb nicht zu Beanstandungen geführt hat, weil sich die Prüfbehörde auf eine ausnahmsweise
nicht zulässige Stichprobenprüfung beschränkt hat, so kann einem späteren Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter
Beiträge die Einrede der Verjährung nicht entgegengehalten werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BÜV § 6 Abs. 1
,
,
Vorinstanzen: SG Speyer 09.11.2004 S 1 AL 662/03