LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2018 - 31 AS 1194/18
Vorinstanzen: SG Berlin 14.06.2018 S 148 AS 5189/18 ER
Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 14. Juni 2018 dahin abgeändert, dass die tenorierten Leistungen durch den Antragsgegner zu erbringen sind.
Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens.
Der Antrag der Antragstellerin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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