LSG Sachsen, Beschluss vom 05.05.2014 - 1 AL 31/14
Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen; Interessenabwägung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Umfang der Tatsachenermittlung
Normenkette:
SGB IX § 136 Abs. 2 S. 1
,
SGB IX § 40 Abs. 1 Nr. 2
,
SGG § 86a Abs. 2 Nr. 2
,
SGG § 86a Abs. 3 S. 2
,
SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Dresden 07.03.2014 S 19 AL 92/14 ER
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 7. März 2014 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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