BVerwG, Urteil vom 19.06.1980 - 5 C 64.79
»Auch nach dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs/Allgemeiner Teil ist die Aufrechnung mit einem Anspruch auf Rückzahlung von in der Vergangenheit überzahlter Hilfe zum Lebensunterhalt gegen den Anspruch des Hilfesuchenden auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt in der Regel ausgeschlossen (Bestätigung von BVerwGE 29, 295). Ob dies für den Fall des Erschleichens von Sozialhilfe gilt, bleibt offen.«
Fundstellen: BVerwGE 60, 240
Normenkette:
BGB § 394 S. 1, BSHG § 4 Abs. 1 S. 2
,
SGB I §§ 37, 51
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , VG Freiburg