LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.09.2010 - 1 AS 2177/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung, Übernahme der Kosten für den Selbstbehalt einer Vollkaskoversicherung bei einem Unfall mit einem Miettransporter
Der Selbstbehalt einer Vollkaskoversicherung beim Umzug mit einem Miet-Lkw ist kein Teil der vom Träger der Grundsicherung zu übernehmenden Umzugskosten bzw. Wohnungsbeschaffungskosten. Die Revision wurde zugelassen.
Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten können nur in dem Rahmen übernommen werden, der typischerweise bei einem Umzug anfällt, wozu nicht der Selbstbehalt in der Vollkaskoversicherung eines für den Umzug angemieteten Kleintransporters gehört. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: SG Freiburg 23.03.2010 S 14 AS 3865/08
1. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23.03.2010 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: