LSG Chemnitz, Urteil vom 20.10.2010 - 1 AL 162/09
Versicherungsfreiheit von Beschäftigten in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung
§ 27 Abs. 3 Nr. 5 SGB III in der bis 31.12.2008 geltenden Fassung ist auf Arbeitsgelegenheiten nicht übertragbar, und eine analoge Anwendung nicht in Betracht zu ziehen, weil die Begründung von gesetzlich nicht geregelten Versicherungsfreiheiten im Wege der Analogie grundsätzlich nicht möglich ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 16 Abs. 3 S. 1
,
SGB III § 25 Abs. 1 S. 1
,
SGB III § 27 Abs. 3 Nr. 5
Vorinstanzen: SG Dresden 25.06.2009 S 35 AL 331/08
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 25. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat der Klägerin auch ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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