LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.2017 - 7 SO 2557/17 ER-B
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 28.06.2017 S 5 SO 2028/17 ER
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 28. Juni 2017 aufgehoben.
Der Antragsgegner wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die Zeit vom 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017, längstens bis zur Entscheidung in der Hauptsache, in Höhe von monatlich 785,39 € zu gewähren.
Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.

Entscheidungstext anzeigen: