LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.1991 - 4 Sa 1034/91
Verjährung von Beihilfeansprüchen
Hat ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vertraglich einen Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Landes
Nordrhein-Westfalen vereinbart, unterliegt dieser Anspruch der kurzen Verjährungsfrist nach §
196 Abs.
1 Nr.
8
BGB.
Fundstellen: BB 1992, 216
, DB 1992, 228
Normenkette: ,
BSHG § 90
,
NWBVO § 13 Abs. 3
Vorinstanzen: ArbG Mönchengladbach 07.08.1991 5 Ca 522/91