OLG Bamberg, Beschluss vom 08.04.1992 - 2 WF 26/92
Anspruch auf Prozeßkostenhilfe besteht in der Regel jedenfalls dann nicht, wenn in Kenntnis eines bevorstehenden Rechtsstreits
finanzielle Mittel für andere Zwecke verbraucht werden.
Fundstellen: JurBüro 1992, 622
Normenkette: BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8
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