BVerwG, Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75
»Bei der Gewährung von Ausbildungsförderung sind von dem gegen die Überleitungsanzeige angerufenen Verwaltungsgericht Bestehen
und Umfang des übergeleiteten Unterhaltsanspruchs nicht zu prüfen.
Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch des Auszubildenden gegen seine Eltern nach objektivem (materiellen)
Recht offensichtlich ausgeschlossen ist (Negativ-Evidenz), ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige
aufzuheben.«
Fundstellen: BVerwGE 49, 311
Vorinstanzen: VG Berlin