LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.12.2007 - 5 B 1/07
(Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren bei offenen Erfolgsaussichten sowie schwierigen Rechtsfragen
1. Bei offenen Erfolgsaussichten sowie bei schwierigen Rechtsfragen ist eine Quotelung der Kosten zu je 1/2 geboten.
2. Bei der nach billigem Ermessen vorzunehmenden Kostenentscheidung ist aus prozessökonomischen Gründen nur eine überschlägige
Überprüfung des Streitstoffs vorzunehmen; schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu klären. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Aurich 10.10.2007 S 17 BL 1/07 WA