LAG Berlin, Urteil vom 09.03.1992 - 9 Sa 96/91
Arbeitsverhältnis: Begründung bei Vertragsbeziehungen mit arbeitnehmerähnlichen Personen
Gewährt ein Sozialhilfeträger Eingliederungshilfe für Behinderte nach Maßgabe der §§ 39, 40
BSHG, indem er lediglich die notwendigen Kosten für die sozialpädagogische Einzelbetreuung behinderter Kinder übernimmt, werden
zwischen dem Einzelfallhelfer und dem Sozialhilfeträger im Zweifel eigene Rechtsbeziehungen nicht begründet.
Fundstellen: ARST 1992, 126
, BB 1992, 1430
, DB 1992, 1196
, NZA 1992, 799
, ZTR 1992, 302
Normenkette: ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 § 5 Abs. 1 § 48 Abs. 1 § 67a
,
BSHG §§ 39 40
,
BUrlG § 2
,
Vorinstanzen: ArbG Berlin 10.09.1991 17 Ca 1643/91