Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
VGH Hessen, Urteil vom 10.12.1991 - 9 UE 1183/87, FEVS 42, 272
Sozialhilferecht: Anspruch eines Gehörlosen auf ein Schreibtelefon
»1. Bei einem Gehörlosen oder fast Tauben kann ein Schreibtelefon auch dann ein erforderliches Hilfsmittel im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 2 BSHG und § 9 Abs. 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung sein, wenn der Hörbehinderte berufstätig ist und das Schreibtelefon nur außerhalb seiner Arbeitszeit benutzen will.
2. Zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft im Sinne von § 39 Abs. 3 BSHG gehört für einen Gehörlosen auch die schnelle, selbständige Kommunikation mit anderen Personen, wie sie ein Schreibtelefon ermöglicht.«
Fundstellen: FEVS 42, 272, ZfSH/SGB 1992, 354
Normenkette:
BSHG § 39 Abs. 3 § 40 Abs. 1 Nr. 2
,
EingliederungshilfeVO § 9 Abs. 3
Vorinstanzen: VG Darmstadt 30.01.1987 VI/1 E 1176/84

Entscheidungstext anzeigen: