LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2017 - 29 AS 1328/17
Vorinstanzen: SG Neuruppin 15.05.2017 S 21 AS 234/17 WA
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 15. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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