LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2003 - 8 AL 4897/02
Subjektive Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Einem Arbeitslosen kann nicht unter Berufung auf eine arbeitsamtsärztliche Äußerung entgegengehalten werden, er sei nicht
subjektiv verfügbar, wenn er sich während der Laufzeit eines Rentenverfahrens zur Feststellung von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit
darauf beruft, aus gesundheitlichen Gründen gehindert zu sein, mehr als kurzzeitig zu arbeiten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 28.11.2002 S 3 AL 03125/01