LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2003 - 8 AL 685/02
Ausübung des Ermessens bei einer Abzweigungentscheidung
Die Ermessensausübung der Bundesanstalt für Arbeit bei einer Abzweigungsentscheidung ist selbst beim Vorliegen eines Unterhaltstitels fehlerhaft, wenn sie sich nicht damit auseinandersetzt, ob die Opfergrenze nach § 850c ZPO oder der Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle eingehalten ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB I § 48 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 07.12.2001 S 3 AL 04385/00