BFH, Urteil vom 09.06.2011 - III R 61/08
Kindergeld für ein für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes Kind wegen Unfähigkeit des Selbstunterhalts bei geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines über 27 (bei Behinderungseintritt nach dem 31. Dezember 2006: 25) Jahre alten behinderten Kindes ist nicht, dass neben der Behinderung auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres vorgelegen hat.
Normenkette:
EStG § 62 Abs. 1
Vorinstanzen: FG Münster 14.01.2008 4 K 4381/05 Kg (EFG 2008, 1638)

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