Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 01.07.2003 - 1 KR 13/02
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers in der Krankenversicherung, Kostenübernahme der auswärtigen Unterbringung und Pflege eines behinderten Kindes
1. Grundlage für den Erstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers wegen des institutionellen Nachrangs der Sozialhilfe in der Vergangenheit ist § 104 SGB X, während § 102 SGB X, der an sich die Ausgleichsverpflichtung des nach materiellem Sozialrecht zuständigen gegenüber dem auf Grund gesetzlicher Verpflichtung vorläufig eingetretenen Leistungsträger regelt, nur bei gleichrangig verpflichteten Leistungsträgern heranzuziehen ist.
2. Alle Regelungen des § 38 SGB V beziehen sich ausschließlich auf die durch den Krankenhaus- bzw Kuraufenthalt nicht mehr sichergestellte Haushaltsführung. Daher wäre eine Ausdehnung der Leistungspflicht der Krankenkasse auf die auswärtige Unterbringung und Pflege des behinderten Kindes nicht im Wege der Auslegung, sondern nur im Wege der Analogie möglich, wofür es aber an der erforderlichen Regelungslücke fehlt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BSHG § 39
,
SGB V § 38 Abs. 1 § 38 Abs. 3
,
SGB X § 102 § 104 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG München 11.10.2001 L 4 KR 128/99 , SG München 08.07.1999 S 18 KR 188/97

Entscheidungstext anzeigen: