OLG Koblenz, Urteil vom 24.01.2003 - 10 U 1258/00
Begriff der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch bewusste Schmälerung des Einkommens
»Überträgt ein Unterhaltsschuldner sein Bauunternehmen auf seine Lebensgefährtin, um anschließend als Angestellter in der
früheren Firma nur noch ein geringes Gehalt zu erzielen, und handelt die Lebensgefährtin dabei inkollusivem Zusammenwirken
mit dem Unterhaltsschuldner, um dessen nicht unbeträchtliches Vermögen dem Vollstreckungszugriff der Ehefrau zu entziehen
und diese Vermögenswerte zum eigenen Vorteil für die mit diesem eingegangene Partnerschaft zu erhalten, billigend in Kauf
nehmen, dass die bis auf die Unterhaltsforderungen mittellose Ehefrau der öffentlichen Sozialhilfe überantwortet wird, ist
der Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung erfüllt (§
826 BGB).«
Fundstellen: FamRZ 2004, 104