BSG, Urteil vom 20.12.2012 - 7 AY 4/11
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Asylbewerberleistung - kein Anspruch auf Nachzahlung bei Wegfall
der Bedürftigkeit - keine Ausnahme wegen Verfassungswidrigkeit der Höhe der Grundleistung - Begrenzung der Rückwirkung der
vom BVerfG festgelegten Übergangsregelung auf Leistungszeiträume ab dem 1.1.2011
Der Umstand, dass das
Asylbewerberleistungsgesetz Grundleistungen in Form von Geldleistungen in verfassungswidrig zu geringer Höhe vorsieht, rechtfertigt für Zeiten vor 2011
keine Ausnahme von der Regel, dass im Zugunstenverfahren gegen bestandskräftige Verwaltungsakte Leistungen nur dann zu erbringen
sind, wenn die Bedürftigkeit nicht zwischenzeitlich entfallen ist.
Normenkette: ,
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1
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SGB X § 44 Abs. 4 S. 1
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Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 23.05.2011 L 20 AY 139/10 , SG Münster 25.10.2010 S 2 (16) AY 68/09