Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2012 - 11 SB 192/08
Schwerbehindertenrecht GDB-Bemessung Krebskrankheit Heilungsbewährung Schutzzweck Herabsetzung des GdB nach Zeitablauf
1. Die sog. Heilungsbewährung regelt wegen der Bedeutung eines Tumors in allen Lebensbereichen, die Krebserkrankung als solcher mit einemn GdB von mindestens 50 für maximal 5 Jahre zu bewerten und Krebskranken damit unterschiedslos zunächst den Schwerbehindertenstatus zuzubilligen.
2. Nach Ablauf diese Zeitraumes ohne Metastasen oder Rezidive der Krebserkrankung ist der GdB regelmäßig auf den Wert für den dauerhaft verbliebenen Organverlust bzw. die entsprechende Funktionsbeeinträchtigung herabzusetzen.
Normenkette:
SGB X § 48 Abs. 1
, ,
SGB IX § 2 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 15.01.2007 S 46 SB 1445/02
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. Januar 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: