BVerwG, Urteil vom 14.05.1969 - V C 167.67, FEVS 16, 321
»Wäre es eine unbillige Härte, anstelle der Blindenhilfe ein Wohngrundstück zu veräußern, so kann die Behörde nach pflichtmäßigem
Ermessen die Blindenhilfe auch in Form eines Darlehns gewähren.«
Fundstellen: BVerwGE 32, 89, FEVS 16, 321
Normenkette: BSHG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2, § 81 Abs. 2, § 88 bes. Abs. 3, § 89
Vorinstanzen: OVG Nordrhein-Westfalen , VG Gelsenkirchen