BSG, Beschluss vom 21.12.2017 - 13 R 24/17
Rente wegen Erwerbsminderung Grundsatzrüge Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage Fortbildung des Rechts durch die angestrebte Revisionsentscheidung
Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall einer Klärung durch das Revisionsgericht hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 21.09.2017 L 2 R 567/16 , SG Berlin 05.07.2016 S 141 R 857/13
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. September 2017 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt J. S. aus B. zu bewilligen, wird abgelehnt.

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