LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2017 - 7 AS 2044/17
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 26.09.2017 S 37 AS 3044/17 ER
Tenor
Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.09.2017 geändert und aufgehoben, soweit die Beigeladene zur Zahlung von Hilfe zum Lebensunterhalt verpflichtet worden ist. Der Antragsgegner wird einstweilen verpflichtet, den Antragstellern für die Zeit vom 28.07.2017 bis zum 31.12.2017 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen zu erstatten. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

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