LSG Hamburg, Urteil vom 03.11.2022 - 4 AS 190/21
Vorinstanzen: SG Hamburg 21.05.2022 S 38 AS 4268/19
Tenor
Der Beklagte wird unter Abänderung des Gerichtsbescheides des Sozialgerichtes Hamburg vom 21. Mai 2022 und unter Abänderung der Leistungsbescheide vom 29. August 2019 und der abschließenden Festsetzung vom 4. Oktober 2019 sowie des Widerspruchsbescheides vom 11. November 2019 verurteilt, dem Kläger vom 1. November 2017 bis zum 31. Juli 2019 Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II in Höhe von insgesamt 5.373,00 Euro zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte hat 2/3 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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