OLG Hamm, Urteil vom 20.04.1990 - 12 UF 430/89
Eine volljährige Tochter, die ein eigenes, minderjähriges Kind betreut, ist in der Lage, die nicht durch Kindererziehung ausgefüllte
Zeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu nutzen; soweit sie dies unterläßt, hat sie keinen Unterhaltsanspruch gegen ihre
Eltern.
Fundstellen: FamRZ 1990, 1385
, LSK-FamR/Hannemann, § 1602
BGB LS 36, NJW-RR 1991, 580