BGH, Urteil vom 19.10.2004 - X ZR 2/03
Rückforderung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörigen Geschenks durch den Träger der Sozialhilfe
»Dem Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers und der Überleitung dieses Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe im Hinblick auf die von diesem dem Schenker geleistete Hilfe zum Lebensunterhalt steht es nicht entgegen, daß das Geschenk, wenn es beim Schenker verblieben wäre, zu dessen Schonvermögen gehört hätte.«
Fundstellen: BGHReport 2005, 274, DNotZ 2005, 281, DVBl 2005, 391, FamRZ 2005, 177, JuS 2005, 373, MDR 2005, 676, NJW 2005, 670, ZEV 2005, 121
Normenkette:
BGB § 528
Vorinstanzen: OLG Celle 12.12.2002 , LG Stade

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