LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2012 - 13 SB 120/12
Schwerbehindertenrecht - Gesamt-GdB-Bildung - regelmäßig keine Auswirkungen leichter Behinderungen
Im Einzelfall ist bei der Ermittlung des Gesamt-GdB nach dem SGB IX in Verbindung mit der seit 2009 anzuwendenden Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung - Versorgungsmediziinsische Grundsätze - (VMG) durch leichte Gesundheitsstörungen mit dem GdB von "nur" 10gerechtfertigt, auch wenn mehrere derartige leichte Behinderungen nebeneinander bestehen sollten.
Normenkette:
SGB IX § 2 Abs. 1
,
SGB IX § 69
Vorinstanzen: SG Frankfurt/Oder 25.04.2012 S 24 SB 199/09
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 25. April 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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