LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2012 - 6 AS 611/11
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; jahresbezogene Berücksichtigung von Einkommen bei einer selbstständigen Tätigkeit
Eine jährliche Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit nach § 3 Abs. 5 Alg II-V kann nicht nur bei Saisonbetrieben, sondern auch bei solchen Betrieben vorgenommen werden, bei denen nach der Eigenart der Erwerbstätigkeit eine jahrebezogene Betrachtung erforderlich ist. Dies kann bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bei Einnahmen nur in einzelnen Monaten innerhalb eines Jahres der Fall sein.
Eine jährliche Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit nach § 3 Abs. 5 Alg II-V kann nicht nur bei Saisonbetrieben, sondern auch bei solchen Betrieben vorgenommen werden, bei denen nach der Eigenart der Erwerbstätigkeit eine jahresbezogene Betrachtung erforderlich ist. Dies kann bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bei Einnahmen nur in einzelnen Monaten innerhalb eines Jahres der Fall sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2013, 6
Normenkette:
Alg II-V (2008) § 3 Abs. 4 S. 1
,
Alg II-V (2008) § 3 Abs. 5
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 11 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Koblenz 28.09.2011 S 11 296/11
Tenor
1.
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 28.09.2011 - S 11 AS 296/11 - abgeändert. Der Bewilligungsbescheid vom 26.10.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.02.2011 wird abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von monatlich 956,00 Euro für den Zeitraum vom 01.11.2009 bis 30.04.2010 zu gewähren. Der Erstattungsbescheid des Beklagten vom 26.10.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.02.2011 wird aufgehoben, soweit der Beklagte von den Klägern die Erstattung eines höheren Betrages als 3,96 EUR gefordert hat.
2.
Die Beklagte hat den Klägern die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.

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