BVerwG, Urteil vom 11.02.1982 - 5 C 85.80, FEVS 31, 221
»Absatz 3 des § 3
BSHG enthält gegenüber dem Absatz 2 keine derart verselbständigte Regelung des Wunschrechts, daß es insbesondere nicht darauf
ankäme, ob die Erfüllung des Wunsches unvertretbare Mehrkosten verursacht.«
Fundstellen: BVerwGE 65, 52, FEVS 31, 221
Normenkette: BSHG § 3 Abs. 2, 3
,
Vorinstanzen: VGH Kassel , VG Darmstadt