BVerwG, Urteil vom 29.04.1982 - 5 C 89.80
»Der in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG für die Eltern des Ausländers geforderte Aufenthalt von drei Jahren im Geltungsbereich des Gesetzes ist bei einer Unterbrechung von insgesamt mehr als drei Monaten nicht mehr gegeben.«
Fundstellen: BVerwGE 65, 282
Normenkette:
BAföG § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , I. VG Feiburg