BSG, Urteil vom 19.12.2012 - 12 KR 20/11
Höhe der Beiträge für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler
1. Die "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sind als untergesetzliche Normen für sich genommen ab 1.1.2009 eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung gegenüber freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Auf Leistungen des Sozialhilfeträgers zur Sicherstellung des bedarfsgerechten Aufenthalts eines pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängers in einer vollstationären Pflegeeinrichtung einschließlich Investitionsaufwendungen dürfen Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung auch unter Geltung der "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" nicht erhoben werden (Fortführung von BSG vom 21.12.2011 - B 12 KR 22/09 R = BSGE 110, 62 = SozR 4-2500 § 240 Nr 16).
Fundstellen: DB 2013, 9, DStR 2015, 2023
Normenkette: ,
SGB XII § 27b
,
SGB XII § 35
,
SGB XII § 42
,
SGB V § 217e
,
SGB V § 217f
,
SGB V § 240 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Wiesbaden 06.07.2011 S 1 KR 52/10
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 6. Juli 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.

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