LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2012 - 3 KA 82/09
Vertragsärztliches Abrechnungsrecht Ansprüche für zahnärztliche Leistungen Aufteilung einer Gemeinschaftspraxis in verschiedene Einzelpraxen
Fundstellen: NZS 2013, 358
Normenkette:
SGB V § 85 Abs. 4 b S. 1
Vorinstanzen: SG Hannover 23.09.2009 S 35 KA 884/06
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 23. September 2009 aufgehoben.
Der Bescheid vom 30. Juni 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. September 2006 wird abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Honoraranspruch des Klägers für 1999 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 11.000,00 Euro festgesetzt.

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